Was ist radioaktiver Abfall?

Nicht nur beim Betrieb und der späteren Stilllegung der Kernkraftwerke sondern auch bei der Anwendung von Radionukliden in Medizin, Industrie und Forschung fallen radioaktive Abfälle an. Die Verursacher müssen diese Abfälle aufgrund des gesetzlichen Auftrages sicher lagern, bis entsprechende geologische Tiefenlager bereit stehen.

 

  • Schwach- und mittelaktiver Abfall
    Diese Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung sowie dem Betrieb der Kernkraftwerke werden nach Bedarf bearbeitet und in eine endlagergerechte Form gebracht (kompaktieren, verbrennen, schmelzen, einbinden in Zement oder Bitumen) und in 200 l-Fässern verfestigt. Diese Abfälle lagern in den Zwischenlagern der einzelnen Kernkraftwerke, im ZWILAG und im Zwischenlager des Bundes das sich neben dem ZWILAG in Würenlingen befindet. Schwach- und mittelaktive Abfälle müssen rund 100 Jahre gelagert werden, bis ihre Radioaktivität auf ein natürliches Niveau abgeklungen ist
  • Hochaktiver Abfall
    Das sind die abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb der Kernkraftwerke. Nach der Entnahme aus dem Reaktor lagern sie im Abklingbecken der Kernkraftwerke, um Wärme und Radioaktivität abzubauen. Nach rund zehn Jahren werden sie in spezielle Transport- und Lagerbehälter verpackt und ins Zwischenlager in Würenlingen gebracht. Ein kleiner Teil des hochaktiven Abfalls besteht aus den unverwertbaren Reststoffen von Brennelementen, die vor dem Inkrafttreten des Wiederaufarbeitungs-Moratoriums in 2006 zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) geschickt worden waren. Diese verglasten Abfälle werden in sogenannten Castor-Behältern in die Schweiz zurücktransportiert und mittelfristig ebenfalls im ZWILAG gelagert. Hochaktiver Abfall muss rund 200'000 Jahre gelagert werden, bis die Radioaktivität auf das Niveau von Natururan abgeklungen ist. Allerdings darf der Abfall auch dann, genauso wie Sondermüll (Schwermetalle aus Batterien, chemische Abfälle usw.), nicht ins Grundwasser und in die Nahrungskette gelangen, da er im Körper giftig wirkt.

Wie viel radioaktiven Abfall hat die Schweiz?

Da Uran im Vergleich zu andern Energieträgern extrem energiedicht ist, braucht es nur wenig davon, um vergleichsweise viel Strom zu erzeugen. So hat beispielsweise das für den Betrieb eines grossen Kernkraftwerkes wie Leibstadt für ein Jahr benötigte Uran in einem mittleren Kühlschrank Platz. Dementsprechend wenig Abfall fällt auch pro Jahr an. Die Brennelemente, die das KKL in einem Jahr verbraucht, ergeben zusammen ein Volumen von 12 Kubikmetern. Auch mit dickwandigem Verpackungsmaterial für die Zwischenlagerung ist das Abfallvolumen bescheiden. So hätten denn auch die gesamten Abfälle aller fünf Schweizer Kernkraftwerke, die im Verlauf von 50 Betriebsjahren anfallen, in der Bahnhofshalle des Zürcher Hauptbahnhofs Platz – eine überschaubare und kontrollierbare Menge.

 

Muss radioaktiver Abfall sein?

Es gibt keine Energieform, die nicht eine Art von Abfall erzeugt oder ganz ohne negative Auswirkungen auf die Umwelt auskommt. Bei den fossilen Brennstoffen werden die Abfälle unkontrolliert in der Atmosphäre entsorgt, (Treibhausgase wie CO2, Stickoxide und teilweise Russpartikel). Die Folge ist der Klimawandel – ein Problem von erschreckenden ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen. Andere Technologien wie etwa die Photovoltaik sind auf mehr oder weniger rare Edelmetalle angewiesen und hinterlassen nach dem Verbrauch problematischen Sondermüll, der keine Halbwertzeit kennt. Die Wasserkraft belastet die Ökosysteme in und um Gewässer, Windgeneratoren erzeugen Lärm und stören den Vogelzug sowie das Landschaftsbild. Widerstand gibt es gegen alle Energietechnologien. Die Kernenergie erzeugt gewiss problematischen Abfall. Aber die Industrie kümmert sich so gut wie keine andere um die sichere und fachgerechte Entsorgung. Dass diese in der Schweiz technisch machbar ist, bestätigte unsere Regierung bereits im Jahr 2006.

 

Wer entsorgt den radioaktiven Abfall?

Diese Aufgabe übernehmen in der Schweiz gemäss gesetzlicher Regelung der Bund und die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA), die 1972 von den Betreibern der Kernkraftwerke und der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegründet wurde (www.nagra.ch). Sie ist verantwortlich für

 

  • Inventarisierung aller radioaktiven Abfälle der Schweiz aus Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung
  • Planung geologischer Tiefenlager für die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle
  • Durchführung erdwissenschaftlicher Untersuchungen
  • Erbringen der Sicherheitsnachweise für mögliche Standorte geologischer Tiefenlager Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung

Wie wird der Abfall entsorgt?

In der Schweiz gibt es derzeit das Bundeszwischenlager (am PSI) und das ZWILAG mit einem Verbrennungsofen zur Reduktion der Abfallvolumina. Das Schweizerische Endlagerungskonzept sieht zudem zwei Endlager vor – eines für schwach- und mittelaktive Abfälle, ein weiteres für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung und langlebige-mittelaktive Abfälle. Beide Lager könnten auch am selben Standort als geologische Tiefenlager gebaut werden.

 

Kern - Geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle

Die Schweiz wird ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle bauen. Es wird in rund 600m Tiefe liegen, sodass der Abfall darin sicher aufgehoben ist. Quelle: Nagra

 

Im für das Endlager vorgesehen Wirtsgestein, dem Opalinuston, einem trockenen und seit Millionen von Jahren ruhig lagernden Gestein, ist der Abfall vor Erdbeben, Gletschererosion und aller erdenklicher Einwirkung von aussen geschützt. In dieser Tiefe darf der Abfall nach dem Verschluss des Lagers sogar getrost vergessen werden. Für die ersten rund 100 Jahre soll das Lager jedoch offen bleiben, damit der Abfall bei Bedarf auch zurückgeholt werden kann. Denn er enthält noch zur Energieerzeugung wertvolle Stoffe wie Uran und Plutonium. Möglich ist auch, dass die Forschung in dieser Zeit so weit Fortschritte macht, dass der radioaktive Abfall behandelt oder auch in modernen Kernreaktoren verbrannt werden kann. Derartige Konzepte sind bereits vorhanden, aber noch nicht grossmassstäblich und wirtschaftlich realisierbar.

 

Alle entscheidenden sicherheitstechnischen Fragen für ein geologisches Tiefenlager sind im Entsorgungsnachweis beantwortet, den die Nagra im Jahr 2002 beim Bundesrat einreichte. Der Bundesrat anerkannte
im Jahr 2006 den Entsorgungsnachweis, der die Machbarkeit eines sicheren Lagers für hochaktive Abfälle in der Schweiz darlegt.

Wie bei der Standortsuche vorzugehen ist und welche Kriterien ein möglicher Standort erfüllen muss, ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt, den der Bund in 2008 in Kraft setzte. Das schrittweise Vorgehen im Sachplan ermöglicht es, jederzeit allfällige neue Erkenntnisse zu berücksichtigen und die Bevölkerung bei der Standortauswahl einzubeziehen.

 

Wo wird der Abfall entsorgt?

Bislang wurden drei Standorte identifiziert, welche die technischen Anforderungen an ein geologisches Tiefenlager erfüllen.

 

Kern - Geologische Standortgebiete für Tiefenlager HAA

Das optimale Wirtsgestein für ein geologisches Tiefenlager kommt vor allem im Mittelland vor. Quelle: Nagra

 

>Kern - Geologische Standortgebiete für Tiefenlager SMA

Die Standorte für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle decken sich teilweise mit jenen für hochaktive Abfälle. Quelle: Nagra

 

Mehr Informationen zur Auswahl der Standorte

 

Wer bezahlt die Entsorgung?

Die Verursacher, also die Stromkonzerne, kommen für die fachgerechte Entsorgung auf – von der laufenden Bearbeitung und Verpackung der Abfälle, über Bau und Betrieb des Zwischenlagers und dereinst des geologischen Tiefenlagers bis zur dazu nötigen Forschung und Entwicklung. Auch die Nagra wird zum grössten Teil von den Kernkraftwerkbetreibern finanziert. Diese bezahlen zu diesem Zweck regelmässig Geld in einen eigens dafür vorgesehene Stillegungs- und Entsorgungsfonds ein. Im Gestehungspreis für eine Kilowattstunde erzeugten Strom ist immer ein Rappen für die Entsorgung enthalten. Wenn das geologische Tiefenlager eines Tages gebaut werden kann, ist auf Seite der Stromwirtschaft das Geld dazu vorhanden. Der Bund ist hingegen für die Entsorgung der Abfälle aus Medizin und Forschung zuständig und wird für einen Teil des Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle aufkommen müssen.

 

Wie macht es das Ausland?

In Frankreich, England, Schweden, Finnland etc, sind Abfalllager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle längst verwirklicht. Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gibt es noch nirgends. In Finnland ist ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im Bau.