Gesetz und Kontrolle

Jeglicher Umgang mit Kernenergie ist durch mehre Gesetze geregelt. So regelt das Kernenergiegesetz die friedliche Nutzung der Atomenergie, bestimmt dazu die Sicherheitsgrundlagen und legt alles Notwendige bezüglich Bau, Betrieb und Stilllegung von Kernanlagen sowie die Etnsorgung radioaktiver Abfälle fest.

 

Das Kernenergiehaftpflichtgesetz regelt die Haftungsfragen bei möglichen Nuklearschäden in der Schweiz. Der Betreiber von Kernanlagen haftet unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen. Die Schweizerische Gesetzgebung entspricht praktisch jener der internationalen Staatengemeinschaft.

 

Im Strahlenschutzgesetz ist festgehalten, wie Mensch und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen sind. Die Strahlenschutzverordnung regelt die praktische Umsetzung der Vorschriften: für medizinische und pharmazeutische Anwendungen, die Dosimetrie, Abschirmungen, den Bau und Betrieb von Strahlenquellen, den Umgang mit Abfällen und das Verhalten bei Störfällen. Weitere Verordnungnen regeln detailliert gewisse Teilgebiete im Bereich des Strahlenschutzes, wie z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten.

 

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI stellt sicher, dass die Kernkraftwerke der Schweiz alle gessetzlichen Vorschriften einhalten. Es ist die Aufsichtsbehärde des Bundes und als solche eine unabhängige, öffentlich-rechtliche Anstalt. Überwacht wird das ENSI von einem unabhängigem Gremium, dem ENSI-Rat. Er wird vom Bundesrat gewählt und ist diesem direkt unterstellt. Die Aufgaben des ENSI wiederum sind im Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG) festgehalten.

 

Eine Sammlung aller für die Kerntechnik relvanten Gesetzt und Verordnungen finden Sie hier